Ihre Pension in Mühlhausen - Wo Glockenklang und Gastfreundschaft zuhause sind.

Bei der Marienkirche 14, 99974 Mühlhausen

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Pension bei der Marienkirchen

Neu: CityTax ab 01.08.25

Ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Mühlhausen eine Beherbergungssteuer auf entgeltliche Übernachtungen. Diese Abgabe (CityTax) wird direkt von Gästen erhoben und soll der Finanzierung kultureller Angebote in der Stadt dienen.

Was ist die Beherbergungssteuer?

Die Beherbergungssteuer ist eine kommunale Abgabe für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels.

Warum wird die Steuer in Mühlhausen eingeführt?

Die Stadt verfolgt das Ziel, mit den zusätzlichen Einnahmen ein vielfältiges kulturelles Angebot zu schaffen, zu finanzieren und nachhaltig zu stärken. Die Einnahmen fließen direkt in die Förderung von Veranstaltungen, kulturellen Einrichtungen und städtischen Projekten.
Wann tritt die Regelung in Kraft?

Die entsprechende Satzung wurde am 18. Juni 2025 vom Stadtrat beschlossen. Die Steuer gilt ab dem 1. August 2025.

Wie hoch ist die Steuer?

Die Beherbergungssteuer beträgt 2,50 Euro pro Übernachtung und Gast. Sie wird zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben und muss auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.

Wer muss die Steuer zahlen?

Alle Gäste, die gegen Entgelt in Hotels in Mühlhausen übernachten, sind grundsätzlich steuerpflichtig – unabhängig vom Buchungsweg.

Wer ist befreit?

Von der Steuer ausgenommen sind:

  • Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Personen, die aus zwingend medizinischen Gründen in Mühlhausen übernachten
  • Gäste in geriatrischen Pflegeeinrichtungen oder Rehabilitationszentren

Die vollständige Liste der Ausnahmen ist in der Satzung zur Beherbergungssteuer geregelt.

Wer ist Steuerschuldner?

Die Steuer schuldet der Übernachtungsgast selbst. Betreiber von Hotels und anderen Unterkünften sind verpflichtet, die Steuer im Namen der Stadt zu erheben, korrekt abzurechnen und an die Stadt abzuführen.

Bei der Marienkirche 14
99974 Mühlhausen
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